Sie können den Elternbeitrag für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Sie beziehen Sozialleistungen? Prüfen Sie, ob entweder  eine Ermäßigung oder ein Erlass der Kosten für Sie in Frage kommt.

Der Eltern-Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der vor Beginn des laufenden Kindergartenjahres für die Eltern rechtssicher festgelegt werden soll. 

Wenn sich ihr Einkommen oder ihre persönliche Situation im laufenden Kita-Jahr stark ändert, können Sie eine Neuberechnung des Elternbeitrags beantragen.

Dies kann zum Beispiel durch den Verlust des Arbeitsplatzes, Geburt eines Kindes oder durch eine Trennung der Fall sein.

Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet.

Auf Antrag können die Kosten ermäßigt oder erlassen werden.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Einkommensnachweise

    Aller zur Einkommensgemeinschaft zählenden Personen des Haushaltes (meist die Eltern).

  • Gegebenenfalls: Nachweise über öffentliche Leistungen
  • Gegebenenfalls: Bremen-Pass
  • Gegebenenfalls: Beitragsbescheid für Geschwisterkinder