Haben Sie einen unerfüllten Kinderwunsch? Paare können für eine Kinderwunschbehandlung eine finanzielle Unterstützung bekommen.

Wenn Sie als Paar einen unerfüllten Kinderwunsch haben, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Sie müssen den Antrag gemeinsam als Paar und vor Beginn der Behandlung stellen. Mit dem Antrag müssen Sie verschiedene Nachweise einreichen.
Den Zuschuss gibt es höchstens bis zum vierten Behandlungsversuch. Welche Behandlungszyklen genau gefördert werden, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Sie müssen den Zuschuss für jeden Behandlungsversuch einzeln beantragen.
Es werden nur bestimmte Arten der Behandlung unterstützt:

  • In-vitro-Fertilisation (IVF) 
  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) 

Die Notwendigkeit der Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt bescheinigt werden.

Sie können den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen vorläufigen Zuwendungsbescheid. Die Reproduktionseinrichtung erhält eine Kopie des Bescheides.
Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, lassen Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb von einem halben Jahr durchführen. Nach der Behandlung müssen Sie den Antrag auf endgültige Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses stellen.

Voraussetzungen

Es werden nur Paare gefördert. Eine Person davon muss eine Frau sein beziehungsweise eine Person, die weibliche Fortpflanzungsorgane besitzt und das zu zeugende Kind austragen soll. 

Folgende Paare werden gefördert:

  • Verschiedengeschlechtliche, gleichgeschlechtliche oder diverse Ehepaare. 
  • Gleichgeschlechtliche Lebenspartner:innen, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz zusammen leben.
  • Verschiedengeschlechtliche, gleichgeschlechtliche oder diverse Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben.

Außerdem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie leben zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Behandlung in Bremen (Hauptwohnsitz).   
  • Das Alter der Person, die schwanger werden soll, ist zwischen 25 und 40 Jahren.
  • Das Alter der anderen Person ist zwischen 25 und 50 Jahren.
  • Die Behandlung erfolgt in einer Reproduktionseinrichtung in Bremen oder Niedersachsen.
  • Sie haben eine ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit.
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen zur künstlichen Befruchtung nach § 27a des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) – soweit anwendbar.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Gemeinsame schriftliche Erklärung
    • Die Erklärung ist Teil des Antragsformulars.
    • Sie erklären, dass sie ungewollt kinderlos sind.
    • Sie erklären, dass sie nicht dauernd getrennt leben.
    • Sie erklären, dass mit der Behandlung noch nicht begonnen worden ist.
  • Personalausweise und ggf. aktuelle Meldebescheinigungen oder Aufenthaltstitel
  • Behandlungsplan
    • Bei gesetzlicher Krankenversicherung: Genehmigter Behandlungsplan für Maßnahmen der assistierten Reproduktion gemäß § 27a SGB V. Dazu gehört auch eine ärztliche Erklärung zur Notwendigkeit der Maßnahme.
    • Bei privater Krankenversicherung oder Beihilfestelle: Behandlungsplan der Ärztin oder des Arztes. Außerdem die Kostenübernahme-Erklärung und eine ärztliche Erklärung zur Notwendigkeit der Maßnahme.
  • Kostenvoranschlag
    • Bei Nicht-Förderung durch die gesetzliche Krankenversicherung oder Heilfürsorge
  • Kostenübernahmeerklärung
    • Bei Förderung durch gesetzliche oder private Krankenversicherung bzw. durch Beihilfe oder Heilfürsorge
  • Ärztliche Erklärung zur Notwendigkeit der Maßnahme
    • Beim 4. Behandlungszyklus.
    • Bei Förderung durch private Krankenversicherung, Beihilfe oder Heilfürsorge.
    • Bei gleichgeschlechtlichen Paaren.
    • Bei unverheirateten Paaren.
  • Negativbescheinigung des Krankenversicherungsunternehmens
    • Bei Nicht-Förderung durch die Krankenversicherung
  • Nachweis einer auf Dauer angelegten Lebenspartnerschaft
    • Bei unverheirateten Paaren.
  • Nachweis der Beratung über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte einer Kinderwunschbehandlung