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Zuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen Partnerschaft und Familie

Wenn der Krankenversicherungsschutz eines Pflegekindes für notwendige Maßnahmen nicht ausreicht, kann das Amt für soziale Dienste unter Umständen erforderliche Zuzahlungen oder Eigenanteile übernehmen. In der Regel sind solche Kosten aber schon mit den monatlichen Pauschalbeträgen abgegolten.

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Aktualisiert am 12.11.2025

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