Wann ist die Zweitwohnungsteuer zu zahlen und wie hoch ist diese?
Wer als Eigentümer, Mieter oder unentgeltlicher Nutzer im Stadtgebiet Bremen eine Zweitwohnung (Nebenwohnung im Sinne des Melderechts) bewohnt, ist grundsätzlich zweitwohnungsteuerpflichtig.
Formulare
Anleitung zur Zweitwohnungsteuer-Anmeldung
Zweitwohnungsteuer-Anmeldung
Vordrucke SEPA-Lastschriftmandate: - Bitte nutzen Sie das "SEPA-Lastschriftmandat für sonstige Gemeindesteuern".
Wo kann ich mehr erfahren?
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Bankverbindungen der Bremer Finanzämter
Aktualisiert am 11.08.2025