Die Zweitwohnungsteuer ist jeweils bis zum 1. März für das abgelaufene Kalenderjahr zu zahlen.
1 Woche bis 8 Wochen
Die Zweitwohnungsteuer beträgt ab 1. Januar 2016 12% pro Monat der Nettokaltmiete.
Formulare
Anleitung zur Zweitwohnungsteuer-Anmeldung
Zweitwohnungsteuer-Anmeldung
Vordrucke SEPA-Lastschriftmandate: - Bitte nutzen Sie das "SEPA-Lastschriftmandat für sonstige Gemeindesteuern".
Wo kann ich mehr erfahren?
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Bankverbindungen der Bremer Finanzämter
Aktualisiert am 11.08.2025