Welche Fristen sind zu beachten?

Die Zweitwohnungsteuer ist jeweils bis zum 1. März für das abgelaufene Kalenderjahr zu zahlen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

1 Woche bis 8 Wochen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Zweitwohnungsteuer beträgt ab 1. Januar 2016 12% pro Monat der Nettokaltmiete.