Die Zweitwohnungsteuer ist jeweils bis zum 1. März für das abgelaufene Kalenderjahr zu zahlen.
Ihr Anliegen wird in der Regel innerhalb von 8 Wochen bearbeitet.
Die Zweitwohnungsteuer beträgt ab 1. Januar 2016 12% pro Monat der Nettokaltmiete.
Aktualisiert am 30.01.2025