Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens; es wird jedoch nur auf Antrag geleistet. Wohngeld gibt es in Form von Mietzuschuss und Lastenzuschuss. Wohngeld können Sie mit den erforderlichen Nachweisen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung – Referat Wohngeld – beantragen.
Neben den Besuchszeiten bei Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in ist noch eine allgemeine Auskunftsstelle eingerichtet.
Die allgemeine Auskunftsstelle für Erstanträge finden Sie am Willy-Brandt-Platz 3, 28215 Bremen.
Die unterschiedlichen Öffnungszeiten sind oben aufgeführt.
Weitergehende Informationen zum Wohngeld erhalten Sie außerdem auf der Homepage.
Übergeordnete Dienststelle
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Aktualisiert am 16.10.2025