Wenn Sie oder eine Angehörige oder nahestehende Person durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurde, können Sie das Fallmanagement in Anspruch nehmen. Das Fallmanagement begleitet Sie aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren.
Beim Fallmanagement werden die Berechtigten von einer Fallmanagerin oder einem Fallmanager aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren begleitet.
Leistungen des Fallmanagements werden mit Einwilligung der Berechtigten erbracht, die auch die erforderlichen Datenerhebungen erfasst. Die Einwilligung ist schriftlich zu dokumentieren.
Berechtigte können ein Fallmanagement erhalten.
Das Fallmanagement umfasst insbesondere:
Das Fallmanagement kann die Kontaktaufnahme mit möglicherweise berechtigten Personen umfassen.
Soweit eine Bedarfsermittlung und ein Teilhabeplanverfahren durchzuführen sind, werden Leistungen des Fallmanagements ergänzend erbracht.
Beachten Sie: ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.
oder
Aktualisiert am 13.08.2025