Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden, können Sie das Fallmanagement in Anspruch nehmen. Das Fallmanagement begleitet Sie aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren. Näheres erfahren Sie hier.

Beim Fallmanagement werden die Berechtigten von einer Fallmanagerin oder einem Fallmanager aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren begleitet.

Leistungen des Fallmanagements werden mit Einwilligung der Berechtigten erbracht, die auch die erforderlichen Datenerhebungen erfasst. Die Einwilligung ist schriftlich zu dokumentieren.

Geschädigte sollen ein Fallmanagement erhalten, wenn:

  • das schädigende Ereignis eine Straftat gegen das Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung war 
    oder
  • sie bei Eintritt des schädigenden Ereignisses minderjährig waren.

Das Fallmanagement umfasst insbesondere:

  • die Ermittlung des möglichen Hilfebedarfs, der durch das schädigende Ereignis unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entstanden ist,
  • den Hinweis auf die in Betracht kommenden Sozialleistungen,
  • die Begleitung der Berechtigten mit dem Ziel des Erhalts zügiger und aufeinander abgestimmter Leistungen, soweit Berechtigte Ansprüche gegen andere Träger von Sozialleistungen haben oder haben könnten,
  • die Unterstützung bei der Antragstellung, die Aufklärung über die Einleitung und den Ablauf des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung,
  • die Begleitung des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung.

Das Fallmanagement kann die Kontaktaufnahme mit möglicherweise berechtigten Personen umfassen.

Soweit eine Bedarfsermittlung und ein Teilhabeplanverfahren durchzuführen sind, werden Leistungen des Fallmanagements ergänzend erbracht.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

Voraussetzungen

  • Sie haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten und können den direkten oder wesentlichen Zusammenhang nachweisen.
  • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
  • Sie haben sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort ein schädigendes Ereignis erlitten

oder

  • Sie haben Ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten

oder

  • Sie haben Ihren permanenten Wohnsitz im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Keine.