Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur.

Mit dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur unter dem Primat der Pädagogik.

Die Bewilligung der Zuwendung in Bremen erfolgt auf Grundlage der Förderberechtigung (Punkt 14) und der Förderfähigkeit der Maßnahmen (Punkt 12).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Schulträger von Bremerhavener und Bremer Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Hauptantragsformular
  • Bestandsaufahme bestehender IT-Ausstattung mit Bezug zum beantragten Fördergegenstand (Anlage A)
  • Tabellarische Darstellung der Maßnahmen-Daten inklusive Kurzbeschreibung (Anlage B)
  • Bestätigung des Antragstellers über die Sicherstellung von Wartung, Betrieb, IT- Support nach § 6 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung (Anlage C)
  • Tabellarische Medienkonzepte der Schulen, die der Antrag als Letztempfänger betrifft (Pädagogisch-Technische-Einsatzkonzepte)
  • Medienkonzept des Schulträgers