Planen Sie eine Anlage zur Versickerung von Niederschlagswasser zu errichten, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eine Förderung beantragen.

Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

Zahlreiche Flächen in Bremen und Bremerhaven sind überbaut oder durch befestigte Straßen und Wege versiegelt. Weitreichende Flächenversiegelungen verursachen, dass Regenwasser nicht mehr versickern und natürlich verdunsten kann, so dass die Grundwasserneubildung verringert wird und Kanäle bei Starkregen überlastet sind. Eine Folge können Überschwemmungen, Hochwasser und eine erhöhte Gewässerbelastung sein. Regenwasser, das von versiegelten Flächen wie beispielsweise Dachflächen oder aus dem Überlauf von Regenwasserspeichern abfließt, kann aber oftmals gezielt in den Boden versickert werden. Deshalb fördert die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau die Errichtung von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser.

Gefördert werden bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 3.000,- Euro. Die Förderhöhe pro Quadratmeter an die Versickerung angeschlossene Fläche beträgt maximal 12,50 Euro. Bei unvorhergesehenen Mehrkosten während der Bauphase kann eine Nachbewilligung schriftlich beantragt werden. Die Gesamtförderung von 3.000 Euro darf jedoch nicht überschritten werden. Eigenleistungen bleiben bei der Förderung unberücksichtigt.

Voraussetzungen

Gefördert wird die Errichtung von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser. Die Versickerung kann über

  • eine Flächenversickerung
  • über Versickerungsmulden
  • Mulden-Rigolen-Systeme
  • oder vergleichbare Systeme erfolgen.

Voraussetzungen für eine Förderung sind weiterhin:

  • das betreffende Grundstück befindet sich in Bremen oder Bremerhaven,
  • der Antragstellende ist EigentümerIn oder hat das Einverständnis der EigentümerIn,
  • mindestens 50 Prozent der versiegelten Fläche des Grundstücks muss an die Versickerung angeschlossen werden,
  • für die Auslegung der Versickerungsanlage muss eine Planung nach Arbeitsblatt A 138 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA-A 138) durch eine Fachkraft vorgelegt werden,
  • die Maßnahme erfolgt freiwillig, es wird also keine gesetzliche Verpflichtung durchgeführt, wie etwa bei einer Auflage in der Baugenehmigung.

Die vollständige Entkoppelung der in die Versickerung ableitenden Fläche von der Kanalisation ist sicherzustellen. Das gesamte auf der entsprechenden Fläche anfallende Niederschlagswasser ist dezentral vor Ort zu versickern. Mindestens 50 % der versiegelten Fläche des Grundstücks muss an die Versickerung angeschlossen werden. Materialien aus PVC sind nicht förderfähig.

Eine Boden- und Grundwassergefährdung als Folge der Versickerung muss ausgeschlossen sein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • ggf. Bilder
  • Kostenvoranschlag
  • Grundstücksplan (z.B. 1:5 000) oder eine Skizze