Mit dem folgenden Link können Sie sich einen Termin für dieses Anliegen buchen: https://termin.bremen.de/termine/select2?md=2
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.02.2019 die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Beschluss beinhaltet auch den sogenannten gestaffelten Pflichtumtausch aller vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheindokumente. Damit sollen bis zum 19.01.2033 alle Führerscheininhaber_innen in der Europäischen Union einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Vorgesehen ist, den Zeitraum nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins zu staffeln. Diese Regelung soll einen Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörden und unverhältnismäßig hohe Bearbeitungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger vermeiden.
Weitergehende Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0421-115 oder per E-Mail mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de
Die Fristen für den Pflichtumtausch Ihres Führerscheins erfahren Sie unter folgendem Link http://www.buergerservice.bremen.de/sixcms/media.php/9/Fristen%20Pflichtumtausch.pdf
Für Inhaber_innen der alten Klasse 3 gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der Umstellung der Fahrerlaubnis, diese prüfungsfrei auf die Klasse T zu erweitern. Voraussetzung hierfür ist die Tätigkeit in einem forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb. Diese Erweiterung muss explizit beantragt werden, damit der Eintrag auf dem neuen EU-Kartenführerschein erfolgen kann.
Außerdem erhalten Inhaber_innen der alten Fahrerlaubnisklasse 3 bei der Umstellung neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,49 t zulässigem Gesamtgewicht und Züge bis 12 t und unbegrenzter Achsenzahl geführt werden (Zugfahrzeug bis 7,49 t).
31,50 EUR einschließlich Direktversand des Führerscheins
Bei Expressbestellung: 25,30 Euro zzgl. Expressgebühr 34,14 Euro
Bei Fahrerlaubissen für LKW der alten Klassen 3 (soweit es Lkw mit mehr als 7,5 t zulässige Gesamtmasse betrifft) und der Klassen 2 muss diese mit Vollendung des 50. Lebensjahres unter Nachweis der Kraftfahreignung umgestellt sein, um diese Berechtigung unterbrechungsfrei zu erhalten.
Umtausch mit gleichzeitiger Verlängerung siehe hier: https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.10153.de&asl=bremen2014_sp.c.13092.de
4 Wochen In Eilfällen ist eine Expressbestellung innerhalb von 48 Stunden möglich; in diesen Fällen ist der Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abzuholen.
Aktualisiert am 22.07.2025