Wenn Sie einen verloren gegangenen Gegenstand finden, der mehr als 10 Euro wert ist, müssen Sie diesen unverzüglich beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten in der Stresemannstraße 48  oder in einem der Bremer Polizeireviere anzeigen und abgeben.

Für die Abgabe der Fundsache beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten benötigen Sie einen Termin. Sie erhalten einen Termin unter der Rufnummer 0421/361-10080 oder per E-Mail: mailto:fundsachen@ordnungsamt.bremen.de

Die abgegebenen Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt.

Fundsachen sind:

  • Sachen, die eine:n Besitzer:in haben und verloren gegangen sind.
  • Gestohlene Dinge, die von der stehlenden Person verloren oder weggeworfen worden sind.

Keine Fundsachen sind:

  • hinterlegte,
  • geliehene oder
  • entsorgte Dinge.

Auch Tiere, die einer Person gehören, müssen abgegeben werden. Die zuständige Stelle ist das Tierheim in der Hemmstraße.

Keine Fundtiere sind:

  • Wildtiere und
  • ausgesetzte Tiere.

Der Umgang mit Fundsachen ist durch das Fundrecht geregelt. Auskunft zu den gesetzlichen Hintergründe finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 965 bis 984. Der Vollzug des privaten Fundrechts obliegt nicht dem Ordnungsamt.