Gebäudeeinmessung beantragen
Möchten Sie Ihren Gebäudeneubau einmessen lassen?
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Basisinformationen
Alle Gebäudeeigentümer:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, jedwede Gebäude amtlich einmessen zu lassen. (§ 11 Vermessungs- und Katastergesetz)
Die Vollständigkeit des Gebäudenachweises im Liegenschaftskataster dient insbesondere den Erfordernissen von Planung und Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie dem Umwelt- und Naturschutz.
Voraussetzungen
- Beauftragung durch Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte, Bauträger:innen, Architekt:innen
- Das Gebäude muss soweit fertiggestellt sein, dass sich der Grundriss nicht mehr verändert.
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Ablauf
- Schriftliche Beauftragung mit Formular oder formlos (auch per Internet, E-Mail oder Fax möglich)
- Unterlagenvorbereitung
- Abstimmung des Vermessungstermins
- Örtliche Vermessung durch Vermessungstrupp
- Innerdienstliche Bearbeitung mit Koordinierung der Gebäudepunkte
- Prüfung der Messung
- Übernahme der Vermessung in das Liegenschaftskataster
- Erstellung und Versand der Fortführungsmitteilungen (aktueller Liegenschaftskatasterauszug)
- Rechnungserstellung
- Schlussprüfung
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Gebühren / Kosten
496,23 Euro bei einem Baukostenwert von bis zu 20.000 Euro; je nach Baukosten des Gebäudes
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
1 Monat Widerspruchsfrist gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Wie lange dauert die Bearbeitung?
ca. 4 Wochen, je nach Auftragsumfang
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Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
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Nach welchen Baukosten wird die Gebäudeeinmessung abgerechnet?
Es werden die von der Bauordnungsbehörde gemäß Kostenverordnung Bau (BauKostV) ermittelten Baukosten zugrunde gelegt.
Aktualisiert am 07.10.2025
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