Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.
Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.
Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.
Online-Beantragung:
ELiA-Online - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung
Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier, im Onlinedienst "ELiA-Online" die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Die Gebühren sind vom Einzelfall abhängig. Sie richten sich nach der Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV).
Vor Errichtung der Anlage.
3 Monate Ab Vollständigkeit der Unterlagen. Die zuständige Behörde kann die Frist um drei Monate verlängern.
Aktualisiert am 05.11.2025