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Anlagen, Waren und Stoffe

Das Bild zeigt eine Industriestadt. /sixcms/media.php/228/industrieklein.jpg /sixcms/media.php/228/thumbnails/industrieklein.jpg.23131.jpg

Gebäude errichten, Anlagen in Betrieb nehmen oder sicher und sachkundig mit Gefahrenstoffen oder Waren arbeiten: Die Verwaltungsleistungen rund um Anlagen und Stoffe schützen insbesondere Mensch und Umwelt.

Auf dieser Seite finden Unternehmen alle wichtigen Informationen und Services – von der Genehmigung und der Inbetriebnahme einer Anlage über Meldepflichten, Prüfungen und Nachweise bis hin zum Umgang mit bestimmten Stoffen.

Legende: Dienstleistungen Ort für Unternehmen
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DienstleistungErwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.

für Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Unternehmensstart und Gewerbezulassung für Ausweise und Dokumente für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen
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DienstleistungImmissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Unternehmensstart und Gewerbezulassung für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen, Bremerhaven, Hannover
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ELiA-Online - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier, im Onlinedienst "ELiA-Online" die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
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DienstleistungStörfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung der Anlage planen, benötigen Sie eine Genehmigung.

für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen, Bremerhaven, Hannover
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ELiA-Online - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier, im Onlinedienst "ELiA-Online" die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
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DienstleistungStörfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen

Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung der Anlage planen, müssen Sie dies anmelden.

für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen, Bremerhaven, Hannover
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ELiA-Online - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier, im Onlinedienst "ELiA-Online" die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
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DienstleistungÄnderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen

Wenn Sie eine Änderung an einer Anlage vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen, wenn nicht bereits eine Genehmigung für die Änderungen beantragt wurde.

für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Unternehmensstart und Gewerbezulassung für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen, Bremerhaven, Hannover
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ELiA-Online - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier, im Onlinedienst "ELiA-Online" die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
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DienstleistungAkkreditierung und Betrieb von Zertifizierungsdiensteanbietern

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig werden möchten, müssen Sie das Unternehmen akkreditieren und regelmäßig prüfen lassen.

für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Unternehmensstart und Gewerbezulassung für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen
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DienstleistungAnerkennung von Prüf- und Bestätigungsstellen

Auf Antrag können sowohl natürliche, als auch juristische Personen als Bestätigungs- oder Prüf- und Bestätigungsstelle anerkannt werden.

für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Unternehmensstart und Gewerbezulassung für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen
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DienstleistungZuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Bremischen Hafensicherheitsgesetz beantragen

Für bestimmte sicherheitsrelevante Tätigkeiten in den Bremischen Häfen brauchen Sie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Bei erfolgreichem Abschluss der Überprüfung wird Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.

für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen
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DienstleistungErlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln

In gewissen Fällen dürfen Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Heilpraktiker:innen Arzneimittel erlaubnisfrei herstellen, d.h. ohne eine Herstellungserlaubnis zu besitzen. Hierfür gibt es bestimmte Regelungen und dies ist vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen.

für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Forschung und Entwicklung für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen
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Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln Wer beabsichtigt Arzneimittel herzustellen, braucht gem. § 13 Abs.1 Arzneimittelgesetz (AMG) in der Regel eine Herstellungserlaubnis. Über diesen Online Service können Sie ihre Anzeige einreichen.
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DienstleistungErlaubnis zum Steigenlassen von Kinderballonen in der Nähe von Flugplätzen beantragen

Wenn Sie im Umkreis von 1,5 km um einen Flugplatz im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) Kinderballone aufsteigen lassen möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde.

für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Arbeitgeber sein für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen
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