Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Stelle beantragen.
Bei der Existenzgründung und beim Aufbau eines Unternehmens müssen Sie bestimmte unternehmerische Pflichten erfüllen.
Dies beginnt mit der Anmeldung Ihres Betriebes und setzt sich auch während der Betriebsführung fort.
Dazu finden Sie hier eine Reihe von nützlichen Informationen.
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Stelle beantragen.
Eine Erlaubnis nach § 34c GewO benötigen Sie, wenn Sie in der Immobilienvermittlung, Darlehensvermittlung, als Bauträger/Bauherr, Baubetreuung oder Wohnimmobilienverwaltung gewerblich tätig sein möchten.