Wenn Sie keinen Hund mehr halten oder aus der Stadt Bremen wegziehen, müssen Sie Ihren Hund abmelden. 

Sie sind verpflichtet, Ihren Hund steuerlich abzumelden, wenn:

  • Sie den Hund nicht mehr halten oder
  • Sie mit dem Hund aus der Stadt Bremen wegziehen.

Ziehen Sie aus der Stadt Bremen in eine andere Gemeinde um, müssen Sie Ihren Hund in der Stadt Bremen abmelden.  Informieren Sie sich bei der neuen Gemeinde über die dortige Hundesteuerpflicht. 

Falls Sie innerhalb der Stadt Bremen umgezogen sind, ist keine Abmeldung erforderlich. In diesem Fall teilen Sie aber bitte der Hundesteuerstelle im Finanzamt Bremen formlos Ihre neue Adresse mit. 

Voraussetzungen

  • Die Hundehaltung wurde beendet.
    • Sie haben den Hund bisher in der Stadt Bremen gehalten und machen das jetzt nicht mehr. Zum Beispiel:
      • Der Hund ist gestorben.
      • Sie ziehen aus der Stadt Bremen weg.
      • Sie haben den Hund an jemand anderen gegeben.
      • Sie haben den Hund ins Tierheim gegeben.
      • Der Hund ist entlaufen und Sie gehen davon aus, dass er nicht mehr zurückkommt.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Bitte reichen Sie das zur Verfügung gestellte Abmeldeformular ein und geben Sie die Hundesteuermarke ab. Darüber hinaus reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
    • Verkauf oder Verschenken des Hundes:
      • Angabe von Name und die Adresse des neuen Inhabers/ der neuen Inhaberin. 
    • Verstorbener Hund:
      • Bescheinigung vom Tierarzt oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt, die den Tod bestätigt.
    • Hund ins Tierheim gegeben:
      • Kopie des Aufnahmevertrages des Tierheims.
    • Umzug:
      • Formloses Schreiben