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Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen Ausweise und Dokumente Gesundheit und Vorsorge

Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommen (zum Beispiel Lebensmittel herstellen oder damit arbeiten), brauchen Sie vor Beginn Ihrer erstmaligen Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über eine Infektionsschutzbelehrung.

  • Basisinformationen

    Jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt, verkauft oder auf andere Weise in den Verkehr bringt und mit Lebensmitteln direkt oder indirekt über Teller oder Besteck in Berührung kommt, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes. Das trifft beispielsweise zu für Personen, die in Gaststätten, Kantinen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind. Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Einrichtungen aufhalten, wie zum Beispiel Reinigungshilfen oder Geschirrspüler:innen, benötigen eine Bescheinigung.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Verunreinigung der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Die Bescheinigung belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

    Die Bescheinigung ist lebenslang gültig, wenn Sie spätestens 3 Monate nach dem Erwerb der Bescheinigung eine Arbeit mit Lebensmitteln beginnen. Wer schon ein Gesundheitszeugnis hat, braucht keine neue Gesundheitsbescheinigung.

    Die Bescheinigung wird in Bremen nur vom Gesundheitsamt ausgestellt.

    Voraussetzungen

    • Erstmalige gewerbliche Tätigkeit oder Beschäftigung mit direktem oder indirektem Lebensmittelkontakt (Herstellung, Behandlung und Verkauf von Lebensmitteln).
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
    • Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen (lesen und sprechen) benötigen eine Person, die beim Übersetzen behilflich ist.
  • Ablauf

    Wenn Sie eine Gesundheitsbescheinigung brauchen, müssen Sie an einer Belehrung teilnehmen. 

    Bei der Belehrung wird Ihnen erklärt, wie man verhindert, dass Krankheiten durch Lebensmittel übertragen werden.

    Sie können diese Belehrung online machen:

    • Nutzen Sie den Online-Dienst und wählen Sie dort einen Termin für die Online-Belehrung aus und folgen Sie einfach den Anweisungen auf der Website. 
    • Die Online-Belehrung ist in 23 verschiedenen Sprachen möglich, zum Beispiel Albanisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder Türkisch und weitere. Es gibt auch eine deutsche Version mit Gebärdensprache.

    Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Belehrung online zu machen, können Sie auch zu einem Vortrag ins Gesundheitsamt kommen:

    • Die Vorträge finden immer mittwochs statt.
    • In den ungeraden Kalenderwochen finden die Vorträge mittwochs vormittags von 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr statt. 
    • In den geraden Kalenderwochen finden die Vorträge mittwochs nachmittags von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr statt.
    • Jeder Vortrag dauert etwa 1,5 Stunden.
    • Für den Vortrag müssen Sie sich vorher online anmelden – ohne Anmeldung gibt es keinen Vortrag.
    • Nutzen Sie dafür den Link zur Terminanmeldung.
    • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.
    • Es ist nur Kartenzahlung möglich.
    • Wenn Sie nicht gut Deutsch sprechen, dann bringen Sie bitte eine Person mit, die für Sie übersetzen kann.
    • Die Bescheinigung wird Ihnen im Anschluss an die Belehrung ausgehändigt.

    Für Personen, die keinen Internetzugang haben, gibt es eine andere Möglichkeit, um sich für den Vortrag im Gesundheitsamt anzumelden:

    • Bei der Information des Gesundheitsamtes erhalten Sie ein Formular für eine Terminanfrage.
    • Am besten füllen Sie das Formular sofort aus und geben das ausgefüllte Formular direkt bei der Information ab.
    • Bitte geben Sie im Formular unbedingt Ihre Telefonnummer und, falls vorhanden, eine Mailadresse an, über die Sie erreichbar sind.
    • Sie bekommen dann telefonisch oder per Mail einen Termin angeboten.
    • Es ist auch möglich, sich persönlich zum Vortrag anzumelden. 
    • Für eine persönliche Anmeldung kommen Sie ins Gesundheitsamt Bremen in der Horner Straße 60-70 in 28203 Bremen und dort in den Raum 0.202. Dazu betreten Sie das Gesundheitsamt durch den Eingang 2 an der Ecke Horner Straße / Humboldtstraße. Dann gehen Sie die Treppe hinauf und klopfen an die erste Tür auf der rechten Seite.

    In einer persönlichen oder telefonischen Sprechstunde beantworten wir Ihre Fragen und vermitteln Ihnen spezielle barrierefreie Angebote. Die Sprechstunde ist dienstags von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr. Die Telefonnummer lautet 361 – 15134. 

    Zweitschrift:

    • Senden Sie eine Mail mit der Angabe des vollständigen Namens, der aktuellen Adresse, des Geburtsdatums und, wenn bekannt, des Termins der Erstbelehrung an diese Adresse: Belehrungen@gesundheitsamt.bremen.de
    • Weitere Informationen werden dann per Mail zugeschickt.

    Weitere Hinweise

    Die Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse (§§ 17, 18 Bundesseuchengesetz). Die alten Zeugnisse (ab 1980) behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.

    Die Bescheinigung ist nur gültig, wenn sie innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung Ihre Arbeit mit Lebensmitteln beginnen.

    Da die ausgestellte Bescheinigung lebenslang gültig ist, bewahren Sie diese sorgfältig auf!

    Weitere Informationen zum Thema Gesundheitsbescheinigung finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsamtes.

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Gegebenenfalls Kostenübernahmeerklärung vom Arbeitgeber oder Jobcenter
      • Die Kostenübernahmebescheinigung muss an das Gesundheitsamt gerichtet sein. Sie muss das aktuelle Datum und eine Rechnungsadresse enthalten. Und sie muss vom Arbeitgeber oder vom Jobcenter unterschrieben sein.
      • Ein Bescheid des Jobcenters beziehungsweise ein Antrag auf Erstattung einer Behörde ist hier nicht ausreichend.
    • Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, müssen zwingend einen/eine Dolmetscher:in mitbrigen.
    • Wir empfehlen das Tragen einer FFP2-Maske, da die Belehrung in einer Gruppe stattfindet.

      Bitte bringen Sie eine FFP2-Maske mit. 

  • Zuständige Stellen

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  • Online Services

    • Online-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsbescheinigung)
      Über diesen Link können Sie die Belehrung bequem online durchführen.
      - Die Online-Belehrung ist jederzeit und von überall möglich, folgen Sie einfach den Anweisungen auf der Website.
      - Auch die Bezahlung und der Erhalt der Bescheinigung erfolgen online.
      - Die Online-Belehrung ist in 23 verschiedenen Sprachen möglich, zum Beispiel Albanisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder Türkisch und weitere. Es gibt auch eine deutsche Version mit Gebärdensprache.

  • Gebühren / Kosten

    32,50 EUR Komplette online-Belehrung (jederzeit und von überall möglich) pro Person mittels online-Payment
    32,50 EUR Kostenhöhe für Präsenzbelehrung pro Person (nur Kartenzahlung möglich).
    Übernimmt der Arbeitgeber oder eine Institution die Kosten, muss dem Gesundheitsamt eine Kostenübernahmebescheinigung vorliegen beziehungsweise vorgelegt werden.
    16,00 EUR Gebühren für eine Zweitschrift, die bei Verlust der Originalbescheinigung ausgestellt werden kann.
    Die Aufbewahrungsfrist der Daten zum Nachweis für eine eventuelle Ausstellung einer Zweitschrift der Bescheinigung beträgt 10 Jahre. Danach kann keine Zweitschrift mehr ausgestellt werden.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Tätigkeit muss innerhalb der ersten 3 Monate nach Erhalt der Gesundheitsbescheinigung/Belehrung angetreten werden. Dann hat die Gesundheitsbescheinigung lebenslange Gültigkeit. Eine Unterbrechung der Tätigkeit hebt die lebenslange Gültigkeit nicht auf.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    1,5 Stunden

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.11.2025

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