Wie kann ich meinen Termin absagen?
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Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommen (zum Beispiel Lebensmittel herstellen oder damit arbeiten), brauchen Sie vor Beginn Ihrer erstmaligen Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über eine Infektionsschutzbelehrung.
Jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt, verkauft oder auf andere Weise in den Verkehr bringt und mit Lebensmitteln direkt oder indirekt über Teller oder Besteck in Berührung kommt, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes. Das trifft beispielsweise zu für Personen, die in Gaststätten, Kantinen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind. Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Einrichtungen aufhalten, wie zum Beispiel Reinigungshilfen oder Geschirrspüler:innen, benötigen eine Bescheinigung.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Verunreinigung der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Die Bescheinigung ist lebenslang gültig, wenn Sie spätestens 3 Monate nach dem Erwerb der Bescheinigung eine Arbeit mit Lebensmitteln beginnen. Wer schon ein Gesundheitszeugnis hat, braucht keine neue Gesundheitsbescheinigung.
Die Bescheinigung wird in Bremen nur vom Gesundheitsamt ausgestellt.
Wenn Sie eine Gesundheitsbescheinigung brauchen, müssen Sie an einer Belehrung teilnehmen.
Bei der Belehrung wird Ihnen erklärt, wie man verhindert, dass Krankheiten durch Lebensmittel übertragen werden.
Sie können diese Belehrung online machen:
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Belehrung online zu machen, können Sie auch zu einem Vortrag ins Gesundheitsamt kommen:
Für Personen, die keinen Internetzugang haben, gibt es eine andere Möglichkeit, um sich für den Vortrag im Gesundheitsamt anzumelden:
In einer persönlichen oder telefonischen Sprechstunde beantworten wir Ihre Fragen und vermitteln Ihnen spezielle barrierefreie Angebote. Die Sprechstunde ist dienstags von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr. Die Telefonnummer lautet 361 – 15134.
Zweitschrift:
Die Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse (§§ 17, 18 Bundesseuchengesetz). Die alten Zeugnisse (ab 1980) behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Die Bescheinigung ist nur gültig, wenn sie innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung Ihre Arbeit mit Lebensmitteln beginnen.
Da die ausgestellte Bescheinigung lebenslang gültig ist, bewahren Sie diese sorgfältig auf!
Weitere Informationen zum Thema Gesundheitsbescheinigung finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsamtes.
Bitte bringen Sie eine FFP2-Maske mit.
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Online-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsbescheinigung)
Über diesen Link können Sie die Belehrung bequem online durchführen.
- Die Online-Belehrung ist jederzeit und von überall möglich, folgen Sie einfach den Anweisungen auf der Website.
- Auch die Bezahlung und der Erhalt der Bescheinigung erfolgen online.
- Die Online-Belehrung ist in 23 verschiedenen Sprachen möglich, zum Beispiel Albanisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder Türkisch und weitere. Es gibt auch eine deutsche Version mit Gebärdensprache.
32,50 EUR Komplette online-Belehrung (jederzeit und von überall möglich) pro Person mittels online-Payment
32,50 EUR Kostenhöhe für Präsenzbelehrung pro Person (nur Kartenzahlung möglich).
Übernimmt der Arbeitgeber oder eine Institution die Kosten, muss dem Gesundheitsamt eine Kostenübernahmebescheinigung vorliegen beziehungsweise vorgelegt werden.
16,00 EUR Gebühren für eine Zweitschrift, die bei Verlust der Originalbescheinigung ausgestellt werden kann.
Die Aufbewahrungsfrist der Daten zum Nachweis für eine eventuelle Ausstellung einer Zweitschrift der Bescheinigung beträgt 10 Jahre. Danach kann keine Zweitschrift mehr ausgestellt werden.
Die Tätigkeit muss innerhalb der ersten 3 Monate nach Erhalt der Gesundheitsbescheinigung/Belehrung angetreten werden. Dann hat die Gesundheitsbescheinigung lebenslange Gültigkeit. Eine Unterbrechung der Tätigkeit hebt die lebenslange Gültigkeit nicht auf.
1,5 Stunden
Aktualisiert am 04.11.2025