Der Ordnungsdienst nimmt Alterskontrollen in Bezug auf den Erwerb und Konsum von Alkohol und Tabakwaren vor. Er kann Tabakwaren, Rauchzubehör und Alkohol polizeirechtlich sicherstellen. Der Ordnungsdienst überprüft zudem den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten, Glückspielstätten, bei Tanzveranstaltung (z.B. Diskotheken) und Film- und Spielprogrammen.

Voraussetzungen

Der Verkauf von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an unter 18-Jährige ist verboten. Ebenso ist der Konsum für Jugendliche unter 18 Jahren nicht erlaubt.

Der Verkauf von Bier und Wein an Personen unter 16 Jahren, sowie deren Konsum ist verboten. Andere alkoholische Getränke wie Schnaps, Likör und Alkopops sind erst ab dem 18. Lebensjahr gestattet.