Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI)
Sie können sich an die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit wenden, wenn Sie Informationen oder ein Beratungsgespräch zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI) wünschen.
Hauptsache gesund! In diesem Bereich finden Sie vielfältige Informationen zur Gesundheitsvorsorge sowie zu den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – von der Familienversicherung über Vorsorge und Früherkennung bis hin zu Impfungen.
Außerdem haben wir zusammengestellt, wie der Staat den Sport unterstützt.
Sie können sich an die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit wenden, wenn Sie Informationen oder ein Beratungsgespräch zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI) wünschen.
Kinder und Jugendliche in der heilpädagogischen Vollzeitpflege bringen aufgrund ihrer beeinträchtigten körperlichen und/oder seelischen Entwicklung besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. In Bremen unterstützt und begleitet die PiB – Pflegekinder gemeinnützige GmbH Pflegepersonen und Pflegekinder mit umfangreichen Angeboten.
Wenn Sie nicht nur künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig sind, sondern noch weitere Tätigkeiten ausüben oder Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden.
Wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten oder arbeiten, kann sich das auf Ihre deutsche Sozialversicherung auswirken. Eine Änderung Ihrer Situation müssen Sie der Künstlersozialkasse rechtzeitig melden.
Zuschüsse, die Sie von der Künstlersozialkasse erhalten, werden im folgenden Jahr endgültig abgerechnet.
Erhalten Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann hat das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus in der Künstlersozialversicherung.
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.
Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern oder erweitern.
Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, kann Ihr Arbeitseinkommen in einer jährlichen wechselnden Stichprobe überprüft werden.
Als künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich pflichtversichert sein.