Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Bremens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.
Wenn ein Mensch stirbt, gibt es plötzlich viele organisatorische Fragen in einer ohnehin schwierigen Zeit.
Welche Behördengänge sind notwendig? Welche finanzielle Unterstützung erhalten Hinterbliebene?
Von der Beerdigung bis zum Nachlass – die Informationen in diesem Bereich unterstützen Hinterbliebene bei den notwendigen Schritten.
Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Bremens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.
Wenn Sie Waffen und/oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen beantragen.
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung errichtet haben, sollten Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Wenn Sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register abgegeben haben, können Sie diese mithilfe Ihrer Erklärungs-ID abrufen.
Kinder, bei denen ein oder beide Elternteile verstorben sind, können Waisenrente beantragen.
Wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner oder Ihre -partnerin stirbt, können Sie in vielen Fällen eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.