Wenn eine Person gestorben ist, muss eine Todesbescheinigung ausgestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Wenn ein Mensch stirbt, gibt es plötzlich viele organisatorische Fragen in einer ohnehin schwierigen Zeit.
Welche Behördengänge sind notwendig? Welche finanzielle Unterstützung erhalten Hinterbliebene?
Von der Beerdigung bis zum Nachlass – die Informationen in diesem Bereich unterstützen Hinterbliebene bei den notwendigen Schritten.
Wenn eine Person gestorben ist, muss eine Todesbescheinigung ausgestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Sie können im Organspende-Register eine Erklärung abgeben, ob Sie einer Organ- und Gewebespende zustimmen oder widersprechen.
Wenn Sie allein ein Kind erziehen, weil Ihre geschiedene Partnerin oder Ihr geschiedener Partner gestorben ist, können Sie Erziehungsrente erhalten.
Sie können ein selbst handschriftlich verfasstes Testament beim Amtsgericht in die besondere amtliche Verwahrung geben. Notarielle Testamente werden von dem beurkundenden Notar direkt in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben. Einer Mitwirkung des Testators bedarf es hierbei nicht.
Der Erbnachweis kann durch einen Erbschein geführt werden, der auf Antrag durch das Nachlassgericht erteilt wird. Der Antrag bedarf der Beurkundung durch eine:n Notar:in Ihrer Wahl, Ihr Wohnsitzgericht oder das zuständige Nachlassgericht.
Sie sind durch den Tod eines Angehörigen mit den Bestattungskosten konfrontiert und wissen nicht, wie diese bezahlt werden sollen?
Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Bremens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.
Wenn Sie Waffen und/oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen beantragen.
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung errichtet haben, sollten Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Wenn Sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register abgegeben haben, können Sie diese mithilfe Ihrer Erklärungs-ID abrufen.
Kinder, bei denen ein oder beide Elternteile verstorben sind, können Waisenrente beantragen.
Wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner oder Ihre -partnerin stirbt, können Sie in vielen Fällen eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.
Wer nicht Erbe sein möchte, muss die Erbschaft frist- und formgerecht ausschlagen
Nach dem Tode des Testators hat das Nachlassgericht sämtliche (auch widerrufene oder nicht wirksame) Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge) von Amts wegen förmlich zu eröffnen.