Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden, können Sie soziale Entschädigungsleistungen in Form von Geldleistungen und Sachleistungen erhalten. Die gesundheitliche Schädigung kann Folge einer Gewalttat, eines Kriegs oder einer bestimmten Impfung sein.

Wenn Sie aufgrund eines schädigenden Ereignisses, welches sich in Deutschland ereignet hat und für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, Gesundheitsschäden erlitten haben und das Ereignis, sowie dessen Folgen, anerkannt wurden, können Sie finanzielle Unterstützung und Entschädigung erhalten. Schädigende Ereignisse können zum Beispiel eine Gewalttat (körperlich und psychisch) oder eine Impfung sein. Die Entschädigung hilft, eventuelle Einkommensverluste auszugleichen und die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitationen zu decken. Mögliche Betroffene können Zivildienstbeschädigte, Kriegsopfer, Impfgeschädigte oder Gewalttatbeschädigte sein.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

Die Abstimmung erfolgt mit der jeweils zuständigen Behörde, die Ihnen mitteilt, welche Leistungen für Sie in Betracht kommen könnten. Dies können unter anderem Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Leistungen zur Krankenbehandlung, zur Teilhabe, Pflegebedürftigkeit, Psychotherapeutische Leistungen, Versorgungsleistungen und Renten sein.

Voraussetzungen

  • Sie haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten und können den direkten oder wesentlichen Zusammenhang nachweisen.
  • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
    • Sie haben sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort ein schädigendes Ereignis erlitten, oder
    • Sie haben Ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten, oder
    • Sie haben Ihren permanenten Wohnsitz im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten.
  • Der Antrag muss beim zuständigen Träger am Wohnort gestellt werden.
    • Ausnahme: Bei Impfschäden richtet sich die Zuständigkeit nach dem Impfort.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag nach dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht