Sie haben eine Mahnung, Zahlungserinnerung, Zahlungserleichterung oder Vollstreckungsankündigung wegen offener Rückstände gegenüber Behörden der Freien Hansestadt Bremen erhalten? Was ist zu tun?

In der bremischen Verwaltung werden durch die zuständigen Behörden öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Abgaben erhoben. Diese Abgaben können sein:

Öffentlichrechtliche Abgaben:

Steuern, Gebühren, Beiträge, Rückforderungen, Bußgelder, Gerichtskosten. Auch Forderungen der Eigenbetriebe Bremen (zum Beispiel Umweltbetrieb Bremen, KiTA Bremen, Musikschule Bremen, Stadtbibliothek Bremen, Bremer Volkshochschule, Werkstatt Bremen), Rundfunkbeiträge (ehemals "GEZ") und Berufskammerbeiträge fallen hierunter.

Privatrechtliche Abgaben:

Geldforderungen, die aus Verträgen resultieren (z.B. Kaufpreis, Miete, Schadensersatz)

Voraussetzungen

Werden die Abgaben nicht bezahlt, erinnern die zuständigen Behörden an die Rückstände. Hierfür werden verschiedene Begriffe verwendet:

  • Mahnungen werden durch die Fachbehörden oder die Landeshauptkasse Bremen versendet.
  • Zahlungserinnerungen werden durch die Fachbehörden versendet.
  • Zahlungserleichterungen werden durch die Bußgeldstellen versendet.
  • Vollstreckungsankündigungen werden durch die Vollstreckungsbehörden (Vollstreckungsstellen) versendet.