Eltern einer geschädigten Person, die an den Folgen einer Schädigung verstorben ist, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Entschädigungszahlung. Näheres erfahen Sie hier.
Wenn Ihr Kind an den Folgen eines schädigenden Ereignisses, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, verstorben ist, können Sie als Eltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten, wenn Sie
frühestens jedoch ab dem Monat an, in dem Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hätte.
Die monatliche Entschädigungszahlung an Eltern beträgt für jedes Kind, das an den Folgen der Schädigung verstorben ist,
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Stiefeltern, Pflegeeltern oder Großeltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.
Aktualisiert am 15.08.2025