Sind Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht, vermittelt Ihnen die Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) eine Notunterkunft, die Sie für eine gewisse Zeit nutzen können.

Die Zentrale Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziale Dienste unterstützt Menschen, die ihre Wohnung verloren haben. Als zentrale Stelle übernimmt sie die Steuerung und Vermittlung der Notunterbringung Wohnungsloser in Notunterkünfte und bietet Hilfe bezüglich der aktuellen Krisensituation. Derzeit werden insgesamt 130 Notunterkünfte in vier Einrichtungen freier Träger sowie 300 Plätze in so genannten Einfachhotels / Pensionen gewerblicher Anbieter vorgehalten. Je nach konkreter Notsituationen stehen spezielle Ansprechpartner und Notunterkünfte für folgende Personenkreise zur Verfügung:

  • Alleinstehende wohnungslose Menschen
  • Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte, straffällige Menschen
  • Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen mit Drogenkonsum (illegale Drogen)

Die Unterbringung in einer Notunterkunft kann in der Regel maximal drei Monaten in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen

Obdachlosigkeit