Sie möchten in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistent:in arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Der Beruf pharmazeutisch-technische Assistent:in ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistent:in arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „pharmazeutisch-technische Assistent“ oder „pharmazeutisch-technischer Assistent“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Auch mit einer Berufsqualifikation aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz können Sie in Deutschland die staatliche Erlaubnis von der zuständigen Stelle erhalten.

Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der staatlichen Erlaubnis.

Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie noch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Weitere Voraussetzungen sind z. B. ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.

Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammt, gelten andere Regelungen.

Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Berufsqualifikation als pharmazeutisch-technische Assistent:in aus der EU, dem EWR oder der Schweiz.
  • Sie wollen in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistent:in arbeiten.
  • Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als ppharmazeutisch-technische Assistent:in und haben keine Vorstrafen.
  • Gesundheitliche Eignung: Sie können psychisch und physisch als pharmazeutisch-technische Assistent:in arbeiten.
  • Sie haben Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen Sprachniveau. Das ist normalerweise das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).