Sie haben ein schulpflichtiges Kind bei dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf Hören, Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung diagnostiziert wurde und Sie wünschen eine Beschulung in einem Spezialförderzentrum als Alternative zur inklusiven Beschulung?

Die Förderzentren Hören, Sehen und körperlich und motorische Entwicklung können auf Wunsch der Eltern als Wahlangebot alternativ zur inklusiven Beschulung angewählt werden. Dafür wird ein formloser Antrag bei der zuständigen Schulaufsicht bei der Senatorin bei Kinder und Bildung gestellt und entschieden.

Voraussetzungen

Diagnostizierter Förderbedarf Hören, Sehen oder körperlich und motorische Entwicklung.