Seit dem 01.01.2015 sind Bioabfälle getrennt zu sammeln (§ 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Bioabfälle, wie z. B. organische Küchenabfälle, können über die Biotonne gesammelt oder kostenlos auf allen Recycling-Stationen abgegeben werden. Die Nutzung der Biotonne ist freiwillig. Die Größe der Biotonne ist abhängig vom Volumen der Restmülltonne. Eine Verpflichtung zur Nutzung einer Biotonne besteht in Bremen nicht.
Sie sind blind oder in Ihrer Sehfähigkeit stark eingeschränkt? Sie haben ein geringes Einkommen? Dann können Sie Blindenhilfe beantragen! Aufgrund der aktuellen Situation haben die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste in der Stadtgemeinde Bremen offene Sprechstunden und Hausbesuche derzeit eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger werden daher darum gebeten, ihre Anliegen telefonisch oder per Mail vorzutragen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann ein persönlicher Termin vereinbart werden. Entsprechende Notdienste sind in allen Sozialzentren eingerichtet.
Sie möchten wissen, wie hoch die Baulandwerte in Bremen sind?