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Reisepass beantragen Ausweise und Dokumente

In allen BürgerServiceCentern werden täglich in den späten Nachmittagsstunden zusätzliche Termine für die kommenden Tage freigegeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.

Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“.

Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen. Der Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses genügt aber auch im Inland seiner gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Der Reisepass ersetzt insoweit den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält. Der Personalausweis hingegen genügt nur im Inland, in der Regel aber nicht für die Einreise in andere Länder – Ausnahmen bestehen insbesondere für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU).

Ein Reisepass kann auch für Personen unter 18 Jahren beantragt werden. Alle Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Dienstleistungsbeschreibung "Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren" (siehe: https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1156018.de).

  • Basisinformationen

    Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter des Passinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Reisepass sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Ein vorläufiger Reisepass gilt höchstens ein Jahr.

    Bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass ungültig, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder wenn Eintragungen fehlen oder, mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort, unzutreffend sind.

    Grundsätzlich werden Reisepässe in einem Umfang von 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge).

    Hinweis: Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Vorläufige Reisepässe werden von der Passbehörde hergestellt.

    Eine Änderung der Personendaten (z.B. des Namens nach Eheschließung) ist im Reisepass nicht möglich. In diesen Fällen ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen.

    Bei Reisen in die USA bzw. nach Kanada ist zu beachten:

    Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumsfreie Einreise in die USA - zusätzlich zu einem regulären (maschinenlesbaren bordeauxroten) Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein, welche über die elektronische Reisegenehmigungssysteme der USA bzw. Kanada beantragt werden kann.

    Voraussetzungen

    • deutsche Staatsangehörigkeit

    Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher grundsätzlich nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem (Haupt-)Wohnort befindet.

    Ausnahme: Wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines Passes auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde bearbeitet werden. Ein Pass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden. In diesem Fall verdoppelt sich die Gebühr, wenn dies auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird.

  • Ablauf

    • Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.
    • Sie können sich Ihren neuen Reisepass auf Wunsch direkt nach Hause liefern lassen. Die Voraussetzungen und weitere Informationen zum Thema "Direktversand" finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Informationsblatt Direktversand".
    • Alle Informationen zur Abholung des Reisepasses finden Sie unter "Weitere Informationen"- "Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen".

    Weitere Hinweise

    Gültigkeit:

    • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
    • für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

    Aufnahme von Fingerabdrücken

    • Seit dem 1. November 2007 sind bei der Beantragung eines neuen Reisepasses immer zwei Fingerabdrücke der beantragenden Person aufzunehmen. Die Fingerabdrücke werden als zusätzliches Sicherheitsmerkmal ausschließlich im Chip des Reisepasses gespeichert.

    Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88660.

  • Benötigte Unterlagen

    • Identitätsnachweis

      z.B. Personalausweis oder alter bzw. ungültiger Reisepass

    • 1 QR-Code zum Abruf eines digitalen Passfotos oder machen Sie Ihr Foto direkt im BürgerServiceCenter

      Kommen Sie hierzu bitte 15 Minuten vor dem Termin. Unter "Weitere Informationen" - "Hinweise zu digitalen Passfotos" finden Sie weitere wichtige Informationen.

    • bei Namensänderungen eine Urkunde bzw. Bescheinigung des Standesamtes.
  • Zuständige Stellen

    Weitere Dienstleister

    Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
    Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

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  • Gebühren / Kosten

    70,00 EUR für Personen ab 24 Jahre
    37,50 EUR für Personen unter 24 Jahre
    6,00 EUR Fotokosten (falls kein Foto vom Fotografen durch einen mitgebrachten QR-Code übermittelt wird)
    15,00 EUR zusätzlich bei Nutzung der Direktversand-Option
    32,00 EUR zusätzlich für die Ausstellung im Expressverfahren
    22,00 EUR zusätzlich für den 48-Seiten-Pass

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    6 Wochen bis 8 Wochen Im Expressverfahren ca. 4 - 5 Tage.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 07.11.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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