Um Spielgeräte, die eine Gewinnmöglichkeit bieten, aufstellen zu dürfen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis.
Die Dienstleistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.
Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Aufstellers bzw. der Aufstellerin voraus.
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Um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen zu dürfen, bedarf es neben der personenbezogenen Erlaubnis auch einer Geeignetheitsbestätigung für den Aufstellort.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.
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Aktualisiert am 18.02.2026