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Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Wenn Sie Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten, brauchen Sie dafür eine behördliche Erlaubnis. 

  • Basisinformationen

    Wenn Sie Spielgeräte aufstellen wollen, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis.
    Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.

    Voraussetzungen

    • Zuverlässigkeit der antragstellenden Person
    • Sachkundenachweis
    • Einreichung Sozialkonzept
  • Ablauf

    • Die Antragstellung kann schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen.
    • Füllen Sie den Antrag aus. 
      • Den Link zum Antragsformular finden Sie unter „Formulare“.
    • Senden Sie den Antrag und die benötigten Unterlagen an die zuständige Stelle. 
    • Am Ende des Verfahrens wird eine Entscheidung getroffen. Dies kann einerseits die Erlaubniserteilung, andererseits eine Ablehnung sein.

    Weitere Hinweise

    • Nachfragen zum Bearbeitungsstand können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
    • Anfragen sind grundsätzlich schriftlich einzureichen.
    • Falsche Angaben können zum Widerruf bereits erteilter Erlaubnisse führen.
    • Die Einreichung manipulierter Sozialkonzepte kann eine Straftat darstellen, die entsprechend verfolgt würde.
    • Die Erlaubnis berechtigt nur zum Aufstellen im Allgemeinen, für jeden Standort ist zusätzlich die Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes zu beantragen.
  • Benötigte Unterlagen

    • Führungszeugnisse (zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 6 Monate)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach (zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 6 Monate)
    • Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (nicht älter als 6 Monate)
    • Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt über Steuersachen und Steuerschulden (nicht älter als 6 Monate)
    • Bescheinigung vom Insolvenzgericht, ob ein Verfahren eröffnet wurde
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler- und Jugendschutz, für alle an der Geschäftsführung beteiligten Personen (IHK)
    • Sozialkonzept
    • Soweit die Antragsteller:in eine juristische Person ist, zusätzlich:
      • Darstellung der Gesellschaftsstruktur 
      • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person (nicht älter als 6 Monate) 
      • Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) 
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    632,00 EUR bis 1.897,00 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Sie müssen eine Erlaubnis vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen. Erst, wenn der Antrag vollständig bei der Behörde vorliegt, kann dieser bearbeitet werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    3 Monate nach vollständiger Einreichung der Unterlagen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 30.04.2026

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