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Bestätigung des Aufstellorts von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Um Spielgeräte, die eine Gewinnmöglichkeit bieten, aufstellen zu dürfen, muss die Geeignetheit des Aufstellorts festgestellt werden.

  • Basisinformationen

    Die Dienstleistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

  • Ablauf

    Die Dienstleistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.

    Weitere Hinweise

    Um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen zu dürfen, bedarf es neben der Geeignetheitsbestätigung für den Aufstellort auch einer personenbezogenen Erlaubnis. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

  • Benötigte Unterlagen

    • Die Dienstleistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

      Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.

  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Die Dienstleistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Dienstleistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Dienstleistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.

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Aktualisiert am 18.02.2026

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