Das Arbeitsgericht ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitsvertragsparteien, Tarifvertragsparteien und Betriebsparteien wegen Kündigungen, Arbeitsentgelte, Urlaubsansprüche, Arbeitszeugnisse, Mitbestimmung, usw. In der Rechtsantragstelle für Arbeitnehmer ohne Rechtsschutz (Gewerkschaft, Rechtsschutzversicherung) nimmt es Klagen und einstweiligen Verfügungen an.

  • (0421) 361-5341