Am 15. November 1949 hat die Bremische Bürgerschaft den Rechnungshof durch das Rechnungshofgesetz errichtet, am 1. April 1950 nahm er seine Arbeit auf. Mit der Verabschiedung der Landeshaushaltsordnung im Jahr 1971 wurden die Aufgaben des Rechnungshofs genauer beschrieben und seine Befugnisse erweitert. 1998 wurde durch die Einfügung des Artikels 133a in die Landesverfassung ausdrücklich der unabhängige Rechnungshof verankert.

Der Rechnungshof prüft und überwacht die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen. Der organisatorische Aufbau gliedert sich heute in fünf Prüfungsgebiete und die Präsidialabteilung, die die Verwaltungsaufgaben wahrnimmt.

Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder des Rechnungshofs. Die Präsidentin, der Vizepräsident und zwei weitere Mitglieder des Rechnungshofs sind richterlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie entscheiden gleichberechtigt nach dem Kollegialprinzip.

Der Rechnungshof prüft überall, wo öffentliche Mittel eingenommen und ausgegeben werden. Seine Prüfungen umfassen auch die für politische Entscheidungen maßgebenden Grundlagen. Die politischen Ziele selbst jedoch, die die Bürgerschaft festlegt, prüft der Rechnungshof nicht.

Die Prüfungen durch den Rechnungshof sind kein Selbstzweck. Sie dienen dazu, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und des Parlaments zu wahren. Dabei hat der Rechnungshof keine Durchsetzungsbefugnisse; er muss allein durch seine Argumente überzeugen.

Aufgrund seiner Prüfungserfahrungen kann der Rechnungshof die Bürgerschaft, den Senat und die Verwaltung beraten.

Über die wichtigsten Ergebnisse seiner Prüfungen berichtet der Rechnungshof jährlich der Bürgerschaft. Die Jahresberichte sind eine Grundlage für die Entlastung des Senats durch die Bürgerschaft. Der Öffentlichkeit werden diese Berichte auf einer Pressekonferenz vorgestellt.

  • +49 421 3613908