Parken Sie mit Ihrem Auto verkehrswidrig und kommt es dadurch zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, wird Ihr Auto abgeschleppt.

Sollte Ihr Auto verkehrswidrig geparkt worden sein und dabei die öffentliche Sicherheit gefährden, können die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung ein Abschleppen oder ein Umsetzen anordnen.

Bitte beachten Sie, dass es auch bei einer Umsetzung zu Kosten kommt, auch wenn sie im ersten Moment vielleicht gar nicht gemerkt haben, dass die Position Ihres Fahrzeuges verändert wurde.

Voraussetzungen

Zur Abholung Ihres Fahrzeuges bei unserem Vertragspartner benötigen Sie einen Eigentumsnachweis. Dies kann beispielsweise sein:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)

Ein vorhandener Zweitschlüssel ist nicht ausreichend.

Darüber hinaus sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden:

  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Fahrzeugpapiere
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein) oder
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein