Es gibt wesentliche Veränderungen an Ihre Betriebsstätte oder bei Ihren betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie der Rundfunkbeitrag wird angepasst.

Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.

Ändern sich diese Angaben im Zeitverlauf, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.

Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

Voraussetzungen

Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.