Sie wollen ihr im Ausland erworbenes Schulabschlusszeugnis zum Zwecke der Arbeitsaufnahme beziehnungsweise der beruflichen Aus- und Weiterbildung anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.

Ansprechperson


Die Senatorin für Kinder und Bildung ist für die Bewertung von im Ausland erworbenen Schulabschlüssen zuständig. Die Anerkennung erfolgt zum Zweck der Arbeitsaufnahme oder der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Bundesland Bremen. 

Für die Anerkennung von Schulabschlüssen zum Zweck der Aufnahme eines Studiums ist die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e.V. zuständig. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren? - "Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e.V.". 

Für die Anerkennung eines abgeschlossenen Studiums ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zuständig. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)".

Alle Fragen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen beantwortet das Willkommenscenter Bremen. Einen Link zur Internetseite finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - Willkommens-Center".

Voraussetzungen

  • Vollständiger Antrag
  • Wohnsitz und/oder Arbeitgeber im Bundesland Bremen

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Benötigte Unterlagen und Nachweise

    Immer erforderlich

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Abschlusszeugnis* mit Fächer- und Notenübersicht in Originalsprache und auf Deutsch**
    • Lebenslauf
    • Gültiges Ausweisdokument, z. B. Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass

    Wenn möglich

    • Studiennachweise in Originalsprache und auf Deutsch**
    • Nachweis über Hochschulaufnahmeprüfung in Originalsprache und auf Deutsch**
    • Nachweis über Namensänderung in Originalsprache und auf Deutsch**
    • Spätaussiedlerausweis in Originalsprache und auf Deutsch**

    * In Einzelfällen werden zusätzliche Schuljahreszeugnisse angefordert.

    ** Bitte lassen Sie Übersetzungen auf der Grundlage Ihrer Originalzeugnisse von beeidigten Übersetzer/innen – nach Möglichkeit in Deutschland – anfertigen. Bei Zweifeln an der Qualität von Übersetzungen aus dem Ausland behalten wir uns das Recht vor, Übersetzungen von beeidigten Übersetzer/innen aus Deutschland nachzufordern.