Was kann ich tun, wenn ich mich über ein Lebensmittel beschweren möchte, über unhygienische Zustände in einem Lebensmittelbetrieb oder wenn ich den Verdacht habe, dass ich durch ein Lebensmittel krank geworden bin?

Sie können uns darüber informieren.
Wir gehen dann Ihren Hinweisen nach.
Haben Sie z. B. ein verdorbenes Lebensmittel erworben, können Sie es auch bei uns abgeben. Bitte setzen Sie sich dann vorher mit uns in Verbindung. Wichtig ist, dass Sie uns sagen können wann und wo Sie das Lebensmittel gekauft haben. Am einfachsten ist das, wenn Sie auch den Kassenbon dabei haben.
Haben Sie gesundheitliche Beschwerden und vermuten, dass diese aus dem Verzehr von Speisen in Gaststätten, Kantinen, Imbissständen oder ähnlichen Einrichtungen resultieren? Informieren Sie uns bitte so früh wie möglich, denn dann haben wir die Chance in dem betroffenen Betrieb noch nicht im Verkehr befindliche Reste der Speisekomponenten vorzufinden, die wir untersuchen lassen können.
Je nach Schwere Ihrer Beschwerden sollten Sie natürlich nicht versäumen, einen Arzt aufzusuchen. In sehr dringenden Fällen und an Wochenenden sind wir über die Polizei zu erreichen.

Voraussetzungen

Je genauer die Informationen sind, die Sie uns geben können, desto zielgerichteter können unsere Ermittlungen, Kontrollen und Maßnahmen sein. Bitte nehmen Sie sich im Vorfeld zu Ihrer Beschwerde etwas Zeit, alle wichtigen Informationen zusammen zu stellen. Unsere Kolleginnen und Kollegen am Telefon führen SIe dann durch einen Fragenkatalog, den Sie dann viel einfacher beantworten können. Wichtig sind die Fragen zur Art der Ware / des Problems, zum Zeitpunkt des Auftretens, Zeitpunkt des Erwerbs des Lebensmittels und ähnliches.