Das Ordnungsamt versteigert regelmäßig Fundsachen. 

Interessiert sich weder Eigentümerin oder Eigentümer noch Finderin oder Finder für die Fundsache, erwirbt die Stadtgemeinde nach 6 Monaten das Eigentum und die Fundsachen werden zur Versteigerung freigegeben.

Die amtliche Bekanntmachung erfolgt in der Tagespresse und auf der Homepage für Fundangelegenheiten.

Bei der Versteigerung erworbene Gegenstände gehören der Erwerberin oder dem Erwerber endgültig.

Werden im Rahmen einer Versteigerung mögliche Eigentumsrechte an der Sache geltend gemacht, wird die Fundsache zur Klärung der Eigentumsverhältnisse aus der Versteigerung herausgenommen. Nach erfolgtem Eigentumsnachweis wird die Sache an die eigentumsberechtigte Person herausgegeben.

Bei der Versteigerung kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden. 

Wenn es Termine gibt, werden sie jeweils in der Tagespresse und hier bekannt gegeben.