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Fundsachen ersteigern

Das Ordnungsamt versteigert regelmäßig Fundsachen. 

  • Basisinformationen

    Interessiert sich weder Eigentümerin oder Eigentümer noch Finderin oder Finder für die Fundsache, erwirbt die Stadtgemeinde nach 6 Monaten das Eigentum und die Fundsachen werden zur Versteigerung freigegeben.

    Die amtliche Bekanntmachung und die Veröffentlichung von Versteigerungsterminen erfolgt in der Tagespresse und unter der zuständigen Stelle.

    Bei der Versteigerung erworbene Gegenstände gehören der Erwerberin oder dem Erwerber endgültig.

    Werden im Rahmen einer Versteigerung mögliche Eigentumsrechte an der Sache geltend gemacht, wird die Fundsache zur Klärung der Eigentumsverhältnisse aus der Versteigerung herausgenommen. Nach erfolgtem Eigentumsnachweis wird die Sache an die eigentumsberechtigte Person herausgegeben.

    Alle anderen Fundsachen werden vernichtet oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt. 

    Voraussetzungen

    • Innerhalb von 6 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung hat niemand Eigentumsansprüche geltend gemacht. 
  • Ablauf

    • Fundsachen, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht abgeholt wurden und in einem guten Zustand sind, werden zur Versteigerung freigegeben. 
    • Sie haben dann die Möglichkeit, diese Wertgegenstände auf öffentlichen Versteigerungen zu erwerben. Es ist zu empfehlen, dass Sie sich die Fundsache im Vorfeld der Ersteigerung genau anschauen.
    • Haben Sie auf einer öffentlichen Versteigerung einen Wertgegenstand ersteigert, bezahlen Sie vor Ort und sind verpflichtet, den Wertgegenstand sofort mitzunehmen.
  • Benötigte Unterlagen

    • Bei einer Versteigerung werden keine Unterlagen benötigt.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Ersteigerte Gegenstände werden nach der Bezahlung mit Bargeld oder EC-Karte ausgehändigt.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Versteigerung ist erst zulässig 6 Wochen nach Veröffentlichung der amtliche Bekanntmachung.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Dauer der Versteigerung 2 bis 4 Stunden.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 31.01.2025

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