Unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Menschen im öffentlichen Personennahverkehr.

Schwerbehinderte Menschen, die mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 anerkannt haben und als Merkzeichen eine erhebliche Gehbehinderung (G), außergewöhnliche Gehbehinderung (aG), Hilflosigkeit (H), Blindheit (Bl) und/oder Gehörlosigkeit (Gl) anerkannt haben, können ein Beiblatt mit Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr bekommen. Das Merkzeichen "B" kann im Erst-, bzw. Neufeststellungsantrag mit beantragt werden.

Voraussetzungen

Sofern die Merkzeichen G, aG und/oder Gl anerkannt sind, ist das Beiblatt mit Wertmarke kostenpflichtig.

Bei Anerkennung der Merkzeichen H und/oder Bl ist das Beiblatt mit Wertmarke kostenlos.

Bei Bezug von folgenden Leistungen ist das Beiblatt mit Wertmarke ebenfalls kostenlos:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel III des zwölften Sozialgetzbuches (SGB XII) 
  • Grundsicherung nach Kapitel IV des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) 
  • Bezug von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) 

Der Bezug der genannten Leistungen ist durch einen aktuellen Bescheid der leistenden Stelle nachzuweisen.

Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel liegt bei schwerbehinderten Menschen vor, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Es erfolgt immer eine Einzelfallprüfung!