Schulkinder können am Nachmittag eine Kindertageseinrichtung besuchen. 

Eltern, die für ihr Schulkind ein Angebot am Nachmittag benötigen, sollen das Kind vorrangig an einer Ganztagsschule anmelden. Erhalten sie dort keinen Platz, kann das Kind von montags bis freitags im Anschluss an die verlässliche Grundschule eine Kindertageseinrichtung (Hort) besuchen. Es nimmt dort am Mittagessen teil.

Für ältere Schulkinder bieten zum Beispiel die Jugendfreizeiteinrichtungen Lücke-Projekte an.

Eltern müssen für die Betreuung im Anschluss an die Schule einen Beitrag zahlen, der sich nach ihrem Verdienst, der Familiengröße und den Wochenstunden richtet. Für Ganztagsschulen werden keine Beiträge erhoben.

Voraussetzungen

Eltern, die wünschen, dass ihr Kind nach der Schule einen Hort oder ein anderes Angebot für Schulkinder besuchen, sollten nachweisen, dass sie arbeiten, eine Ausbildung machen, eine Arbeit suchen oder sich für eine Arbeit qualifizieren. Auch eine besondere Situation in der Familie kann ein wichtiger Grund für den Besuch eines Hortes sein.

Auch in den Ferien können Schulkinder in den Hort gehen. Horte und andere Angebote für Schulkinder  haben allerdings 4 Wochen im Jahr geschlossen. In dieser Zeit hat eine andere Einrichtung im Stadtteil geöffnet, die besucht werden kann, wenn es erforderlich ist.

Nicht in jedem Stadtteil stehen genügend Plätze für Schulkinder zur Verfügung. Hat eine Einrichtung  mehr Anmeldungen als freie Plätze, werden  Kinder bevorzugt aufgenommen, wenn die Eltern arbeiten, eine Ausbildung machen, eine Arbeit suchen oder sich für eine Arbeit qualifizieren. Auch eine besondere Situation in der Familie ist ein Grund für die bevorzugte Aufnahme eines Schulkindes. Jüngere Schulkinder haben Vorrang vor Älteren.

Eltern, die ergänzend zu den Zeiten im Hort eine Betreuung benötigen oder keinen Hort- bzw. Ganztagsschulplatz erhalten haben, können sich an PiB-Pflegekinder in Bremen wenden. Dort wird geprüft, ob ein Platz bei einer Tagesmutter / einem Tagesvater zur Verfügung steht.