Sie können sich an der Aufstellung und Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen.

Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. 
TÖB sind Behörden oder Institutionen, die per Gesetz öffentliche Aufgaben ausführen. TÖB sind zum Beispiel Kommunen, Straßenbaubehörden, Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden oder Wasserbehörden.
Im landesweiten Raumordnungsplan wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Raum genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für:

  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Verkehr
  • Infrastruktur
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt

Bestandteile eines landesweiten Raumordnungsplans:

  • einer beschreibenden Darstellung (textliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung)
  • einer zeichnerischen Darstellung (räumlich konkrete Ziele und Grundsätze der Raumordnung)
  • einer Begründung
  • einer zusammenfassenden Erklärung zu der Berücksichtigung der Umweltbelange und der Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung im Aufstellungsverfahren 
  • einem Umweltbericht
  • einer Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen

Voraussetzungen

Keine.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.