Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Online Service" oder über den Button "Online erledigen".
In allen BürgerServiceCentern werden täglich in den späten Nachmittagsstunden zusätzliche Termine für die kommenden Tage freigegeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.
Wer innerhalb Bremens umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden.
Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie ummelden. Zur Fristwahrung genügt es, wenn Sie rechtzeitig einen Termin bei uns vereinbaren, auch wenn dieser erst später stattfinden kann.
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88662.
z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
Wie kann ich meinen Termin absagen?
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Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
gebührenfrei
2 Wochen nach Bezug des neuen Wohnraums. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Vereinbarung eines Termins.
sofort bei persönlicher Vorsprache
Aktualisiert am 10.11.2025