Wegen der aktuellen Lage beachten Sie die Informationen auf der Startseite des Bürgeramts.
Wer innerhalb Bremens umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden.
Bitte sehen Sie von einem Besuch ab und melden Sie sich schriftlich um. Fügen Sie eine Ausweiskopie bei. Die postalischen Anschriften der BürgerServiceCenter finden Sie unter der Rubrik "Zuständige Stellen".
Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie ummelden.
Die Ummeldung übers Internet ist nicht möglich
z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88662.
2 Wochen nach Bezug des neuen Wohnraums
sofort bei persönlicher Vorsprache
2 Wochen bei Ummeldung auf dem Postweg
keine
Aktualisiert am 22.01.2021