Möchte Ihr Kind im Verein Sport treiben oder an einer Ferienfreizeit teilnehmen? Benötigt Ihr Kind Lernförderung oder finanzielle Hilfe zur Finanzierung der bevorstehenden Klassenfahrt?

Wenn Sie persönlich nicht in der Lage sind, Ihrem Kind diese Dinge zu ermöglichen, haben Sie die Möglichkeit dafür Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.

Der Rechtsanspruch auf Leistungen umfasst im Einzelnen grundsätzlich folgende Leistungen:

  • Sport, Kultur und Freizeit: Damit Kinder bei Sport-, Spiel- und Kulturangeboten mitmachen können, stehen pro Kind monatlich 15 Euro für Beiträge, Gebühren und ggf. Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.
  • Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule. Die Teilnahme am Mittagessen eines Kindes ist kostenfrei.
  • Schulbedarf: Für Schulmaterialien wie Ranzen, Stifte und Hefte werden zum ersten Schulhalbjahr 130 Euro und zum zweiten Schulhalbjahr 65 Euro gewährt.
  • Lernförderung: Sofern ein Kind im Unterricht nicht mitkommt und die Versetzung gefährdet ist, hat es Anspruch auf angemessene Lernförderung. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren Angebote bestehen.
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge von Kindertagesstätte oder Schule werden übernommen. Mehrtägige Ausflüge/Klassenfahrten werden ebenfalls bezahlt.
  • Schülerbeförderung: Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahre können ab 01.01.2022 kostenlos den innerbremischen Personennahverkehr nutzen, so dass darüber hinaus keine Schülerbeförderung gewährt wird. Für Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahre werden die Fahrtkosten zur Schule übernommen, sofern diese entsprechend weit vom Wohnort entfernt liegt und die Kosten nicht an anderer Stelle übernommen werden. Anträge sind in den Schulen erhältlich.

Voraussetzungen

Bezug von Leistungen nach:

  • Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Bürgergeld)
  • Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeldgesetz (Mietzuschuss/Lastenzuschuss)
  • Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)