Lohnsteuerhilfeverein
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für die eigenen Vereinsmitglieder. Die Beratungsbefugnis ergibt sich aus § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Danach dürfen Lohnsteuervereine
beraten, wenn
Bei weiteren Überschusseinkünften, insbesondere
besteht eine Beratungsbefugnis für die Lohnsteuerhilfevereine, wenn die Einnahmen dieser Einkünfte insgesamt nicht mehr als 13.000 EUR (bei Einzelveranlagung) oder 26.000 EUR (bei Zusammenveranlagung) betragen.
Die mit der Aufsicht betrauten Amtsträger sind berechtigt, die Geschäftsräume der Lohnsteuerhilfevereine zu betreten um Prüfungen vorzunehmen.
Aktualisiert am 15.09.2023