Herzlich Willkommen beim Bürgeramt!
Das Bürgeramt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Behörde für die häufig benötigten Dienstleistungen. Wir sind zuständig für die Bereiche Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten sowie für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
Hinweise zu unseren Dienststellen finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".
Wenn Sie ein entsprechendes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0421-115 oder online unter https://www.service.bremen.de
1. Allgemeines
Ein Besuch im Bürgeramt ist an allen Standorten nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie online über https://www.service.bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0421-115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie möglichst die Onlinebuchung.
Wenn Sie Ihren Termin nicht benötigen, sagen Sie ihn bitte ab, damit er anderweitig genutzt werden kann, vielen Dank!
Einige Dienstleistungen können aktuell weiterhin nur schriftlich erledigt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf dieser Seite oder über die einzelnen Dienstleistungsbeschreibungen, die Sie über https://www.service.bremen.de abrufen können.
2. BürgerServiceCenter
2.1. Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten
Ist die Abholung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erforderlich, vereinbaren Sie bitte einen Termin in dem BürgerServiceCenter, in dem Sie das Dokument beantragt haben. Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter https://www.landesmelderegister.bremen.de/olav/passpa?mbom=4011000 einsehen.
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Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88666 oder per E-Mail: bscmitte@buergeramt.bremen.de
0421-361-88696 oder per E-Mail: bscstre@buergeramt.bremen.de
0421-361-88644 oder per E-Mail: bscnord@buergeramt.bremen.de
3. Kfz.-Zulassungen
3.1 Digitale Kfz-Zulassungsanträge
Viele Kfz-Zulassungsanträge können online – ganz ohne persönliche Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle - erledigt werden. Häufig kann nach erfolgreicher Onlinezulassung das Fahrzeug direkt genutzt werden.
Bei welchen Zulassungsvorgängen ist es möglich, mit dem Fahrzeug sofort loszufahren?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sei, um das Fahrzeug direkt nutzen zu können?
Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal der Kfz-Zulassungsstelle. Die Identifikation ist mit einem Personalausweis, einem Aufenthaltstitel oder einer sog. eID-Karte für EU-Bürger:innen möglich, die über eine AusweisApp2 aktiviert ist.
Die Zahlung der jeweiligen Gebühren ist sowohl per Kreditkarte als auch per Giropay möglich. Eine elektronische Bescheinigung wird dann über die vorläufige Zulassung erstellt und muss sichtbar im Fahrzeug platziert werden.
Die Kennzeichenplaketten (Landeswappen) müssen mit einem QR-Code versehen sein und / oder die Zulassungsbescheinigungen mit Sicherheitscodes ausgestattet sein. Genauere Anweisungen sind im Online-Portal und in den Dienstleistungsbeschreibungen verfügbar.
Wie läuft die Online-Zulassung ab?
In dem Online-Portal der Kfz-Zulassungsstelle tragen Bürger:innen die notwendigen Angaben ein.
Die Antragsteller:innen erhalten über das Portal unverzüglich einen vorläufigen Zulassungsnachweis. Dieser muss während der vorläufigen Zulassung von außen gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt sein. Außerdem sind die ungesiegelten Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen. Mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis und den Kennzeichenschildern darf das Fahrzeug bis zum Erhalt der Siegel und Fahrzeugdokumente genutzt werden - längstens jedoch für 10 Tage innerhalb Deutschlands.
Während dieses Zeitraums erstellt die Kfz-Zulassungsstelle die erforderlichen Fahrzeugdokumente und Siegel. Vor Ablauf der Frist erhalten die Antragsteller:innen diese per Post. Unmittelbar nach Erhalt sind die Kennzeichen durch die Antragsteller:innen mit den Siegeln zu versehen und wieder am Fahrzeug anzubringen. Damit wird der Zulassungsvorgang endgültig abgeschlossen.
Darf ich vorrübergehend ganz ohne KFZ-Kennzeichen fahren?
Nein, die KFZ-Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein und der vorläufige Zulassungsnachweis von außen sichtbar sein. Die KFZ-Kennzeichen dürfen während der vorläufigen Zulassung jedoch ohne Siegel genutzt werden.
Wie geht es weiter, wenn ausnahmsweise die Zulassung nicht funktioniert?
Sollte bei der voll automatisierten Bearbeitung ein Fehler festgestellt werden oder eine technische Störung auftreten, wird der automatische Prozess gestoppt. Der Vorgang wird dann elektronisch an die Zulassungsstelle weitergeleitet. Diese bearbeitet die Zulassung manuell und nimmt bei Bedarf Kontakt mit der antragstellenden Person auf.
Weitere Informationen sind den jeweiligen Dienstleistungsbeschreibungen zu den digitalen Angeboten zu entnehmen.
3.2. Kfz-Zulassungsanträge von Privatkund:innen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Ausnahme: Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen und die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen sind ohne Terminvereinbarung möglich.
3.3. Zulassungen für gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
Die Abgabe von Kfz-Zulassungsanträgen ist zu den bisherigen Abgabezeiten möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: kfz-zulassungsstelle@buergeramt.bremen.de
3.4. Zulassung von Fahrzeugen von Ukrainer*innen
Bitte beachten Sie die Hinweise bei der Dienstleistung "ausländisches Kennzeichen".
4. Fahrerlaubnisse
4.1. Antragstellung
Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
4.2. Folgende Dienstleistung erledigen Sie bitte ausschließlich schriftlich:
4.3. Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch erhalten Sie über nachfolgenden Link:
Die Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihre Führerscheine (grauer / rosa Papierführerschein, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) bis zum 19.01.2023 getauscht haben.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88669 oder per E-Mail: fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de
Einen Termin können Sie hier auf https://service.bremen.de bei der Dienstleistung „Führerschein Pflichtumtausch“ oder unter der Telefonnummer 115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch hier möglichst das Onlineterminangebot.
Aktualisiert am 29.09.2023