Mit dieser Ausnahmegenehmigung erhalten Reinigungsfirmen die Möglichkeit, zur Reinigung von

  • Geh- und Radwegen
  • Fahrgastunterständen

in deren unmittelbarer Nähe für die Dauer der Arbeiten ihr Kfz abzustellen. Die Firmenfahrzeuge müssen durch Aufkleber des Firmennamens etc. als „Einsatzfahrzeug“ gekennzeichnet sein.

Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen auf einen Blick  - Bei Neuantrag und Verlängerung

  • Kopie des Kfz-Scheines
  • Gewerbeschein
  • Handwerkskarte
  • Verträge über die Reinigungsarbeiten