Wegen der aktuellen Lage beachten Sie die Informationen auf der Startseite des Bürgeramts.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.
Bitte sehen Sie von einem Besuch ab und melden Sie sich schriftlich an. Fügen Sie eine Ausweiskopie bei. Die postalischen Anschriften der BürgerServiceCenter finden Sie unter der Rubrik "Zuständige Stellen".
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung von Familien bzw. die Anmeldung von Einzelpersonen unterschiedliche Formulare angeboten werden. Dabei ist das Formular für die Anmeldung von Einzelpersonen auch von gemeinsam umziehenden, aber nicht miteinander verheirateten/in gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen zu verwenden.
Bei Zuzug aus dem Ausland ist grundsätzlich persönliches Erscheinen für alle meldepflichtigen Personen erforderlich.
Die Anmeldung übers Internet ist nicht möglich.
z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
Aktualisiert am 30.04.2022