Ist ein Eintrag im Geburten-, Ehe- oder Sterberegister unrichtig oder unvollständig, kann er berichtigt oder fortgeschrieben werden. Bei solchen Folgebeurkundungen unterscheidet man zwischen Berichtigungen und Fortschreibungen.

  • Berichtigung:
    Die Eintragung war von Anfang an fehlerhaft.

    Beispiel:
    Bei der Geburtsbeurkundung eines Kindes wurde der Familienname falsch eingetragen.

  • Fortschreibung:
    Es sind spätere Ereignisse eingetreten, die den ursprünglichen Sachverhalt verändert haben.

    Beispiel:
    Der Geburtsname eines Kindes hat sich nach seiner Geburt geändert. Zuerst führte das Kind den Namen der Mutter, durch eine Namenserklärung der Eltern führt es jetzt den Namen des Vaters.

Voraussetzungen

Eine Berichtigung ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu beantragen. Beteiligte sind grundsätzlich die Personen, auf die sich ein Eintrag bezieht bzw. die in dem Register eingetragen sind (bei einem Geburtsregister also das Kind und die Eltern). Der Grund der Berichtigung ist anzugeben und Nachweise sind vorzulegen.

Die Nachweispflicht für die Unrichtigkeit obliegt der antragstellenden Person.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag mit Begründung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise, die den richtigen Sachverhalt belegen